Die Arbeitshilfe für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess soll den involvierten Akteuren, darunter auch den Arbeitgebern, eine Hilfestellung für die Anregung und Gestaltung der stufenweisen Wiedereingliederung in der Praxis geben.
Nach § 28 SGB IX sollen alle Träger der medizinischen Rehabilitation Leistungen zur stufenweisen Wiedereingliederung erbringen, wenn der von Krankheit Betroffene dadurch voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden kann.
Die stufenweise Wiedereingliederung hat sich als geeignetes Instrument erwiesen, arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer oder schwererer Krankheit an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Sie erleichtert den Übergang zur dauerhaften vollen Arbeitsleistung.
Die Arbeitshilfe wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bereits im Jahre 1992 herausgegeben und seitdem wiederholt überarbeitet.
Nach einer einleitenden Darstellung von Anliegen, Zielgruppen, Prinzipien und Finanzierung der stufenweisen Wiedereingliederung werden zielgruppenspezifische Hinweise zu Anregung, Einleitung und Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung gegeben.
Aktualisierungen beziehen sich zum Beispiel auf
- die Zuständigkeit für die Unterhaltssicherung nach Ende einer Rehabilitationsmaßnahme,
- das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Absatz 2 SGB IX,
- die Neufassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Link: http://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/arbeitshilfen/downloads/BroschuereAH8.web.pdf