Wir fertigen Ihre kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Auf dem neuesten Versionsstand und immer angepasst an die Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung, bieten wir den gesamten Leistungsumfang Ihrer Personalabrechnung.
Seit 2004 ist die elektronische Anmeldung von Lohn- und Einkommensteuer für Firmen mit maschineller Lohnabrechnung zwingend vorgeschrieben. Ab 2006 müssen auch Firmen ohne maschinelle Lohnabrechnung zwingend auf eine elektronische Übermittlung Ihrer Lohnsteuerbescheinigungen (Paragraph 41 b EStG) umstellen.
- GDPdU
- Elster (gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an das Finanzamt)
- Dakota (gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zur Sozialversicherung)
- Reha-DAT
Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft. Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung, schnell, unkompliziert und immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften.